Wann benötige ich eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes?

04. März 2009

In Berlin ist ab 80 cm Stammumfang und in Brandenburg ab 60 cm Stammumfang eine Genehmigung für das Beschneiden und Entfernen von Bäumen notwendig. Gemessen werden der Stammumfang bzw. Stammdurchmesser in 1,30 m Höhe. Ausnahmen gelten für Obstbäume sowie für besondere Bäume, für die die Regelungen auch verschärft wurden.

Wir holen für Sie alle erforderlichen Genehmigungen für die Baumpflege und Baumfällungen ein. Wir setzen uns in Ihrem Namen und Auftrag mit den entscheidenden Behörden in Verbindung, vereinbaren bei Bedarf Ortstermine und nehmen diese wahr.

Zu beachten ist auch, daß Bäume in Berlin nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar und in Brandenburg vom 16.9. - 14.3. gefällt oder beschnitten werden dürfen. Ansonsten muß auch hierfür eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden.

Zusätzlich wird oft eine Ersatzpflanzung von den zuständigen Stellen für eine Fällung verlangt. Berechnet wird dies anhand des Zustandes und der Größe des entfernten Gehölzes. Diese Nachpflanzungen sind innerhalb eines halben Jahres zu leisten und entsprechend nachzuweisen.

Sie finden diese Angaben auch im Berliner und Brandenburger Naturschutzgesetz sowie in den landeseigenen Baumschutzverordnungen. Einige Gemeinden in Brandenburg haben eigene gemeindliche Baumschutzsatzungen aufgestellt, die dann vorrangig zur Anwendung kommen. Oft ist für die Erteilung der Genehmigung zum Fällen oder Beschneiden eines Baumes eine Gebühr zu zahlen.